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Mitglied in der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland

vom 05.04.2016

Hauptversammlung der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland IGZ e. V. am 02.04.2016 in Potsdam

 

Am Sonnabend den 02.04.2016 fand die diesjährige Hauptversammlung der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland in Potsdam statt. Die Zukunft der Versorgungsstrukturen im zahnmedizinischen Bereich war dabei ein wichtiger Gegenstand der Diskussionen.

 

Die Ausbreitung der medizinischen Versorgungszentren und großen Berufsausübungsgemeinschaften, ebenso wie die Vorstellungen der neuen Generationen von Zahnärztinnen und Zahnärzten von der richtigen Balance zwischen Erwerbsleben und Lebensqualität stellen uns alle vor neue Herausforderungen. Auch ist es schwierig, Nachwuchs für die Verbände und Körperschaften zu finden. Der mögliche Schaden für unsere GOZ durch die neue GOÄ war ein weiteres Thema, ebenso wie die Bestrebungen aus der Europäischen Union, alle Gebührenordnungen zu schleifen. Die Delegierten der IGZ waren sich darüber einig, dass unser duales System in der Krankenversicherung zwar renovierungsbedürftig ist, aber erhalten werden muss, und dafür unsere Gebührenordnungen unerlässlich sind.

 

In der weiteren Diskussion wurde festgestellt, dass auch die jungen Zahnärzte(innen) in der Mehrheit in die Niederlassung streben. Eine längere Periode der Tätigkeit als Angestellte(r) geht dem oft voraus, auch lassen sich seit Jahren viele junge Zahnärzte(innen) in Gemeinschaftspraxen nieder, aber das Basismodell unserer Versorgungslandschaft bleibt uns auf längere Sicht doch erhalten. Um diese Kolleg(inn)en  die Mitarbeit in den Körperschaften und Verbänden zu gewinnen, müssen wir unsere Kommunikationswege überdenken, die Hierarchien flacher strukturieren und die Prozesse neu gestalten. Und dabei sollte uns die neue Generation am besten selbst sagen, wie es besser gehen könnte.

 

Nach eingehender Diskussion fasste die Hauptversammlung der IGZ e.V. folgende Beschlüsse:

 

Herausforderung Flüchtlinge

Die IGZ begrüßt weiterhin die ursprüngliche Willkommenskultur der Bundesrepublik. Wir beobachten allerdings mit Besorgnis, dass auch ein Jahr später in vielen Regionen bzw. Ländern der Bundesrepublik Deutschland die Voraussetzungen für eine geregelte medizinische Versorgung der Flüchtlinge nicht geschaffen wurde. Die Zahnärzte sind bereit, das Ihrige dazu beizutragen, die Schutzsuchenden medizinisch zu versorgen, Wichtig ist dabei allerdings, dass der einzelne Zahnarzt sich dabei auf rechtlich sicherem Grund bewegt. Die IGZ fordert daher die zuständigen öffentlichen Organe auf, endlich einen möglichst einheitlichen Leistungskatalog zu vereinbaren und zu veröffentlichen. Die Ausgabe einer eGK mit entsprechendem Einschränkungsvermerk an alle Asylbewerber im Bundesgebiet würde Klarheit schaffen und die bürokratische Last verringern. Außerdem müssen Ausnahmeregelungen zum Patientenrechtegesetz gefunden werden. Denn strenggenommen dürfen wir keinen Patienten behandeln, der uns nicht versteht und den wir deswegen auch nicht aufklären können. Hier muss eine Klarstellung her, um die helfenden Zahnärzte aus der Illegalität zu holen.

Datensicherheit und eGK

Die IGZ weist erneut darauf hin, dass sie die zentrale Speicherung aller Gesundheitsdaten für außerordentlich gefährlich hält. Der Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im vergangenen Jahr hat deutlich gemacht, dass auch die bestgeschützten Systeme angreifbar sind. Daten sind der Rohstoff der Zukunft, eine große Anzahl von Unternehmen und Konzernen haben jedes Interesse daran, an die Gesundheitsdaten der Bevölkerung zu kommen. Der häufig gebrachte Einwand, die Daten unserer Patienten wie bisher als Brief, Fax oder Mail zu verschicken, sei doch viel unsicherer, ist vordergründig einleuchtend. Tatsächlich aber ist es viel schwerer, einen umfangreichen, verwendbaren Satz von Daten zu ergaunern, indem man diese Kommunikationswege abschöpft. Data Mining ist der Begriff und die zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten unserer Patienten schafft die dazu nötige Mine.

Der bürokratische Aufwand für die Sicherheit der Patientendaten aus dem Zentralspeicher ist außerdem unangemessen hoch. Faktisch muss der Arzt den ganzen Tag mit seinem elektronischen Arztausweis neben dem Lesegerät an der Anmeldung stehen, um das Auslesen der Daten mit seiner PIN zu autorisieren. Delegieren lässt sich diese Tätigkeit nicht. Für die eigentliche Therapie bleibt dann keine Zeit mehr.

Die IGZ wiederholt daher ihren Vorschlag, die absolut notwendigen Daten auf der eGK selbst abzuspeichern. Auch ein elektronisches Rezept ließe sich dort problemlos unterbringen und in die Apotheke tragen. Die zu erwartende Entwicklung der Speichermedien macht es nur zu einer Frage der Zeit, wann auch die komplette Krankengeschichte der Patienten auf der eGK untergebracht werden kann. Die Patienten sind dann alleinige Herren ihrer Daten, und die dezentrale Speicherung würde einen Diebstahl unergiebig machen.

 

Kosten für den ausufernd großen bürokratischen und technischen Aufwand in der Hygiene und im Qualitätsmanagement

Sorgfältigste Hygiene war schon immer selbstverständlich in den zahnärztlichen Praxen und ist es auch weiterhin. Die hygienischen Standards sind sehr hoch, und lassen sich auch durch die Anhäufung von Vorschriften, die hauptsächlich den Verwaltungsaufwand vermehren, nicht wesentlich verbessern. Besonders bedrohend für die Praxen ist der in den letzten Jahren explosionsartige Anstieg der Kosten, die durch neue Hygienekontrollvorschriften verursacht werden. Dabei treffen uns nicht nur einmalige Anschaffungskosten, sondern auch die regelmäßige Validierung der Gerätschaften, für die zum Teil unverschämte Preise aufgerufen werden, und natürlich auch die Ausweitung der Personalkosten durch die gestiegene Bürokratie. Diesen Kosten müssen aber auch Einnahmen gegenüberstehen. Sie müssen also in der Entwicklung der Punktwerte und Gebühren berücksichtigt werden. Oder es sollte eine Hygiene-Pauschale eingeführt werden.

 

Duales Versicherungssystem aus PKV und GKV

Wie zu erwarten wurde im Jahr vor der nächsten Bundestagswahl die Bürgerversicherung wieder aus der Mottenkiste geholt. Das Konzept ist aber durch liegenlassen nicht gereift. Es ist nach wie vor voller logischer und systematischer Fehler. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Beschlüsse zur Hauptversammlung 2013. Die IGZ hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass ein paralleles Fortbestehen der privaten Vollversicherung, der Zusatzversicherungen, wie auch der Gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll und wünschenswert ist. Ebenso oft aber haben wir auch betont, dass beide Systeme sich fortentwickeln müssen, um den zukünftigen Anforderungen zu entsprechen. Ein modulares System mit einer Grundsicherung und zuwählbaren Zusatzversicherungen wäre da denkbar. Leider ruht hier nach wie vor der See.

 

Der niedergelassene (Zahn)Arzt

 

Der freiberufliche, niedergelassene Zahnarzt ist und bleibt das Rückgrat der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland. Die Politik und vereinzelt auch die Krankenkassen hängen immer noch dem Irrglauben an, dass in Großpraxen die einzelne Leistung preisgünstiger zu erbringen sei. Die IGZ hat diese Vorstellung vom zahnärztlichen Berufsbild auf ihrer diesjährigen Hauptversammlung diskutiert, und kommt zu dem Schluss, dass dies die Gefahr einer vordergründig profitorientierten Patientenversorgung birgt. Die Organisation zahnärztlicher Behandlung im Auftrage profitorientierter Gesundheitsunternehmen ist mit dem Anspruch einer patientengerechten Versorgung nicht vereinbar. Die Kultur der persönlichen und eigenverantwortlichen Leistungserbringung bietet nach unserer Einschätzung die Gewähr für die bestmögliche Therapie. Die IGZ fordert alle Akteure im Gesundheitswesen auf, sich im Interesse einer wohnortnahen und patientenorientierten Versorgung für den Erhalt der inhabergeführten (Zahn)Arztpraxis einzusetzen. Der Patient hat nämlich auch ein Anrecht darauf, immer vom (Zahn)Arzt seines Vertrauens behandelt zu werden.

Insbesondere für die junge Generation der Zahnärzte, müssen Konzepte entwickelt werden, wie die Niederlassung und die persönliche Beziehung zum Patienten mit den modernen Vorstellungen von work-life-balance in Einklang gebracht werden können.

 

Barrierefreier Zugang zur Kostenerstattung

 

Die Kostenerstattung soll von bürokratischen Hemmnissen befreit werden, damit dieses Instrument Patienten und Zahnärzten zur Verfügung steht, sofern beide sich darin einig sind, es zu benutzen.

 

 

Festzuschüsse und Mehrkostenvereinbarungen

 

Die Erfahrung mit der sogenannten Entbudgetierung der zahnärztlichen Honorare hat gezeigt, dass Zahnärzte und Patienten aus der Verantwortung für die Leistungsmenge nicht entlassen wurden. Die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer endlich sein, und es wird ein Weg gefunden werden müssen, dauerhaft mit dieser Begrenzung umzugehen. Die IGZ fordert daher erneut eine Ausweitung der Festzuschusssystematik auch auf andere Gebiete der Zahnmedizin. Die Festzuschüsse erweitern die Wahlmöglichkeiten der Patienten. Diese können sich für jede Therapie entscheiden, ohne ihren Anspruch auf Bezuschussung zu verlieren. So können die Patienten ungehindert am zahnmedizinischen Fortschritt teilhaben. Im Zahnersatzbereich wurde die leistungsfeindliche Budgetierung durch die Einführung der Festzuschüsse überwunden.

 

Es gilt allerdings, die Festzuschüsse Schritt für Schritt und nur nach sorgfältiger Prüfung einzuführen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die bisher für die zahnmedizinische Behandlung bereitgestellten Mittel auch weiterhin für die zahnärztliche Versorgung unserer Patienten zur Verfügung stehen. Außerdem müssen die Festzuschüsse regelmäßig überprüft und angepasst werden. Sonst steigt die Belastung der Patienten unverhältnismäßig.

 

Ebenso fordert die IGZ Selbstverwaltung und Politik auf, die Möglichkeiten der Mehrkostenvereinbarung für weitere Therapien zu prüfen. Besonders dringlich ist dies im Bereich der Endodontie. Kollektive Zusatzverträge einzelner KZVen mit einigen Kassen weisen hier den richtigen Weg.

 

 

Potsdam, den 02.04.2016

Dr./RO Eric Banthien / Vorsitzender der IGZ

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