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Mitglied in der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland

vom 03.10.2007

Protest gegen Internet-Auktionen von Heil- und Kostenplänen

 

Die Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände in Deutschland protestiert energisch gegen die Aufforderung einiger Krankenkassen an ihre Versicherten, Heil- und Kostenpläne im Internet zu versteigern. Dieses Vorgehen lässt nicht nur mangelnde Fürsorge erkennen, es hat auch urheberrechtliche Probleme.

Dass die Krankenkassen keinen Wert auf ein gutes und gedeihliches Verhältnis zwischen Arzt und Patient legen, zumindest sobald ihnen pekuniäre Interessen dazwischenkommen, daran haben wir uns gewöhnt. Die neueste Entwicklung in der Beratungstätigkeit der Krankenkassen aber hat bei der IGZ helles Entsetzen ausgelöst. Die Versicherten einiger Kassen werden angehalten, ihre Heil- und Kostenpläne auf Internetplattformen zu versteigern!

So verstehen diese Kassenfunktionäre also ihren Fürsorgeauftrag für ihre Versicherten. Sie fordern sie auf, ihre Gesundheit an den billigsten Anbieter zu verhökern. Qualitätsgesicherte Angebote sind es nicht, der Zahnarzt kennt weder den Patienten, noch seine spezielle Situation oder Anamnese. Egal, Hauptsache billig. Was sind diese Versicherten eigentlich für ihre Kassen? Beschädigtes Material, dass möglichst billig repariert werden soll.

Neben dieser ernüchternden Erkenntnis drängt sich auch noch eine Frage auf. Wie steht es mit dem geistigen Eigentum an der Planung? Der behandelnde Zahnarzt hat den Patienten gründlich untersucht. Er hat eine gründliche Anamnese aufgenommen, die klinischen, parodontalen, funktionalen und radiologischen Befunde erhoben. Dann auf der Basis dieser Daten gemeinsam mit dem Patienten unter mehreren Therapiemöglichkeiten die beste ausgewählt. Diese Arbeit muss der Billiganbieter nicht mehr aufwenden. Kein Wunder, dass er anders kalkulieren kann.

Dies lässt nur einen Schluss zu: die Therapieplanung und Erstellung des Heil und Kostenplanes muss wieder als eigenständige Leistung anerkannt und bezahlt werden. So die Forderung der IGZ.

Hamburg, den 03.10.2007


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