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Mitglied in der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland

vom 15.11.2019

IGZ: Gesundheitsminister Spahn kann nicht überzeugen

 

 

 

Pressemitteiung der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände in Deutschland IGZe.V.:

Die Einlassungen des Bundesgesundheitsministers vor der VV der KZBV zur Notwendigkeit rein zahnärztlicher MVZ können nicht überzeugen

Der Bundesminister für Gesundheit hat bei einer Diskussion mit Teilnehmern der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesversammlung rein zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren als Notwendigkeit bezeichnet. Junge, insbesondere weibliche Zahnärztinnen und Zahnärzte fänden sonst keine Möglichkeit, ihren Beruf in angestellter Position auszuüben. „Das ist nicht nachvollziehbar,“ sagt Dr./RO Eric Banthien, Vorsitzender der IGZ, „selbst Einzelpraxen können inzwischen bis zu vier Zahnärztinnen anstellen. Bei weit über sechzigtausend zugelassenen Vertragszahnärzten haben wir Anstellungsmöglichkeiten genug.“

Die IGZ erinnert daran, dass der Zweck Medizinischer Versorgungszentren ursprünglich die Verzahnung unterschiedlicher medizinischer Bereiche und der stationären mit der ambulanten Versorgung war. Nichts von alledem wird in einem rein zahnärztlichen MVZ erreicht. Und auch die Versorgung in der Fläche kann nicht dadurch verbessert werden, dass immer mehr Zahnärzte in Zentren zusammengefasst werden.

Die Möglichkeit, rein zahnärztliche MVZ durch Krankenhäuser zu gründen, stellt eine Eintrittspforte für Fremdkapital dar. Die IGZ stellt fest, dass dies nicht nur die hochqualitative, flächendeckende Versorgung gefährdet, sondern dass auf diese Weise Sozialversicherungsbeiträge durch Hedgefonds abgepumpt, und im Endeffekt auf den Cayman Islands versteuert werden.

„Auch jeder Zahnarzt hat ein Interesse und das Recht, mit seiner Arbeit Geld zu verdienen,“ sagt Banthien, „da hat der Herr Minister völlig Recht. Aber wenn das Renditestreben anonymen Kapitals, in Gestalt eines kaufmännischen Leiters, den Zahnärztinnen und Zahnärzten eines MVZ Vorschriften bezüglich der Behandlung ihrer Patienten macht, hat das mit gerechter Entlohnung zahnärztlicher Leistungen überhaupt nichts mehr zu tun“

Die IGZ fordert, das Festhalten an rein zahnärztlichen MVZ zu überdenken. Diese Einrichtungen erfüllen keine notwendige Forderung, sie gefährden nur die qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung. Und damit gefährden sie das Patientenwohl.

Berlin, den 13.11.2019

Dr./RO Eric Banthien

Vorsitzender der IGZ Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände in Deutschland IGZ e.V.

 

 


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